BRD-Alltag: Falsches Opfer und falscher Täter - Schweigen in den Leitmedien

Bildschirmkopie-Alexander-Arpaschi
Bildschirmkopie Alexander Arpaschi

Überzeugen Sie sich selbst! Das sind die mageren Suchergebnisse für "Alexander Arpaschi". George Orwell mit seinem "Neusprech" hätte seine helle Freude an dieser Meldung gehabt:

17. November 2020 | Polizeipräsidium Karlsruhe
POL-KA: (KA) Karlsruhe - Verbaler Streit endet in gefährlicher Körperverletzung

Am Dienstag gegen 10:30 Uhr kam es in einer Wohngemeinschaft in der Durlacher Allee zu einer gefährlichen Körperverletzung, welcher eine Streitigkeit zu Grunde lag.

Aufgrund angeblich vorhergegangener sexueller Anspielungen eines 23-Jährigen gegenüber einer weiblichen Mitbewohnerin und bereits bestehender Mietstreitigkeiten, stattete der Hauseigentümer gemeinsam mit zwei weiteren Personen einen Besuch in der Wohngemeinschaft ab. Als der Hauseigentümer dem jungen Mann die Kündigung aussprechen wollte, ergriff der 23-Jährige einen bislang unbekannten Gegenstand und verletzte den Hauseigentümer am Arm. Dieser trug Schnittverletzungen davon und wurde in ein Krankenhaus verbracht.

Der 23-Jährige konnte im Anschluss von der Polizei festgenommen werden.

David Bortolin, Pressestelle

23. November 2020 | Thomas Seitz, MdB AfD, Staatsanwalt a.D.:

Es wurde gefragt, ob der Staatsanwaltschaft ein Vorwurf zu machen ist. Die Antwort lautet "Nein". Leider - aber die Staatsanwaltschaft handelt realistisch, da ein Haftbefehlsantrag vom Amtsgericht abgelehnt oder spätestens auf eine Beschwerde hin vom Landgericht wieder aufgehoben würde.

Die realistische Straferwartung für eine solche Tat ist viel zu gering, da der Strafrahmen von bis zu 10 Jahren nicht ansatzweise ausgeschöpft werden wird. Richtigerweise sollte bei einer solchen Tat bei einem nicht vorbelasteten Ersttäter die Straferwartung bei fünf Jahren anfangen (und sollte nicht bei 10 Jahren Schluss sein).

Dann käme man einfacher zur Fluchtgefahr und damit zum Haftgrund. Bei solchen Tätern müsste ohnehin grundsätzlich von Fluchtgefahr ausgegangen werden: Das Beispiel des Mörders von Susanna F., der in den Irak "geflüchtet" ist, zeigt deutlich, dass so jemand selbst in dem Land, in dem er angeblich verfolgt wurde, unterzutauchen bereit ist.

Es braucht eine Verschärfung der Gesetze UND eine konsequente Ausschöpfung der Strafrahmen, was nicht ohne Umdenken gerade bei den Gerichten geht.

24. November 2020 | Wenn Täter und Opfer "nicht passen": Syrer sticht AfD-Mann nieder – Staatsanwaltschaft sieht keinen Haftgrund

Wenn einer Straftat die Täter-Opfer-Rollenverteilung im Widerspruch steht zur Sympathie bzw. Antipathie der veröffentlichten Meinung, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich das Medieninteresse in engen Grenzen hält. Und genauso widerwillig, wie deutsche Journalisten einen AfDler in der Opferrolle sehen möchten, so abgeneigt sind sie, schon wieder über einen messerschwingenden Syrer berichten. So erklärt sich, dass in Deutschland (mit Ausnahme der sozialen Medien) fast nichts über die Hintergründe dieser Bluttat zu erfahren war, die sich bereits am vergangenen Dienstag ereignete.

Messerattacke in Karlsruhe

23. November 2020 | Marc Bernhard

+++ TEILEN +++  Vermieter lebensgefährlich attackiert: Mann, Messer, polizeibekannt - wieder auf freiem Fuß!

Ein Syrier, wahrscheinlich aus der linksgrünen Kategorie der „Schutzbedürftigen“, verübte vor wenigen Tagen in Karlsruhe einen lebensgefährlichen Messerangriff auf unseren Kollegen Alexander Arpaschi. Da der Syrier seine Mitbewohnerinnen wiederholt massiv belästigte, sollte ihm das Zimmer in der studentischen Wohngemeinschaft gekündigt werden.

Es ist schon bitter genug, dass solche Gefährder und tickenden Zeitbomben ungebremst ins Land gelassen werden. Noch bitterer ist aber das komplette Versagen unseres Rechtsstaates. Das Opfer ist noch nicht einmal richtig versorgt, schon ist der Täter wieder auf der Straße: „Es besteht keine Fluchtgefahr!“

In diesen Tagen war täglich die Rede von der Notwendigkeit des Bevölkerungsschutzes und von harten gesetzlichen Eingriffen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes. Wann greift unsere Regierung endlich durch und schützt uns vor den täglichen „Einzelfällen“, vor Messer-Attacken, vor Islamisten und gewalttätigen Migranten? Grenzschutz ist Bevölkerungsschutz!

Ich wünsche Alexander Arpaschi schnelle und gute Genesung und wünsche uns allen, dass wir es schaffen, diesen Irrsinn im Land so schnell wie möglich zu beenden!

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Original-Mitteilung von Alexander Arpaschi

Liebe Mitstreiter,

nach einer Messerattacke durch einen Syrer liege ich seit letzten Dienstag [ 17. November 2020 ] im Krankenhaus: Linker Bizepsmuskel teilweise durchtrennt, Schlagader im linken Oberarm durchtrennt, mittleres Fingergelenk am Ringfinger der linken Hand ausgekugelt und Bänder abgerissen, Abschürfungen, blaue Flecken und ein weiterer Schnitt im rechten Unterarm.

Der bereits polizeibekannte Täter ist auf freiem Fuß. Er wurde etwa zur gleichen Zeit entlassen, als ich aus der Narkose meiner Not-OP wieder aufgewacht bin. Ich sende Euch jetzt einige Bilder und ein Video und bitte Euch, dies über jeden zu Verfügung stehenden Kanal zuverbreiten und öffentlich zu machen.

Für das unglaubliche Verhalten der Justitz mache ich unsere Landesregierung verantwortlich. So sieht es aus, wenn Ministerpräsident Kretschmann mit Hilfe des Innenministers Strobl die Bevölkerung vor Gewalttätern schützt.

 

Kommentare

Der Täter ist "polizeibekannt", wie es heißt. Das bedeutet, man bräuchte ihn nur in U-Haft zu stecken, wenn:

1. zu befürchten wäre, er würde sich nach Syrien absetzen (Fluchtgefahr): wohl kaum anzunehmen, weil er bisher auch Straftaten begannen hat und nicht abgehauen ist.

und/oder

2. zu befürchten wäre, der Täter würde seine Tat wiederholen, also ins Krankenhaus laufen und das Opfer erneut attackieren. Unwahrscheinlich, dass er rausfindet, wo genau das Opfer liegt und es noch ganz abmurksen wollte. (Wiederholungsgefahr)

und/oder

3. zu befürchten wäre, dass der Täter wichtige Beweise vernichten könnte und Zeugen manipulieren (Kollusionsgefahr). Das ist ebenso ausgeschlossen, die Tat ist ja klar und zweifelsfrei.

Bis zu seinem Gerichtsurteil ist es absolut korrekt und rechtmäßig, dass er nicht in U-Haft sein muss. U-Haft ist teuer und darf nur in den o.g. Fällen angeordnet werden.

Die Frage ist: Wieviel Strafe bekommt er? Sicherlich wird es einmal ein Gerichtsverfahren dazu geben und in Anbetracht der Schwere der Tat könnten auch ein paar Monate auf Bewährung dabei herauskommen.